Whistleblowing

MELDUNG VON VERSTÖSSEN ODER UNREGELMÄSSIGKEITEN WHISTLEBLOWING

Das Whistleblowing-System von Endurance GmbH, aktualisiert gemäß der EU-Richtlinie 2019/1937 „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden“, steht allen betroffenen Parteien zur Verfügung.

Welche Meldungskanäle gibt es?

Endurance GmbH hat eine IT-Plattform zur Meldung von Fehlverhalten von Mitarbeitern, Mitarbeitern, Administratoren, Mitgliedern von Unternehmensorganen und Dritten (sogenannte Whistleblower) eingerichtet, erreichbar über den folgenden Button

Was kann gemeldet werden?

Verstöße gegen nationale oder europäische Rechtsvorschriften, die das öffentliche Interesse oder die Integrität der öffentlichen Verwaltung oder des privaten Unternehmens beeinträchtigen, von denen man in einem öffentlichen oder privaten Arbeitskontext Kenntnis erlangt hat.

Die Meldung von Verstößen sollte als Ausdruck des Bürgersinns verstanden werden, der korrupte Handlungen oder sonstige für die Integrität des Unternehmens und das öffentliche Interesse schädliche Handlungen aufdecken kann.

Über diese Kanäle ist es daher möglich, Verstöße zu melden, die in den Anwendungsbereich der EU- oder nationalen Rechtsakte fallen, Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen beeinträchtigen oder den Binnenmarkt betreffen.

Über diesen Kanal können keine persönlichen Angelegenheiten, Arbeitsverhältnisse oder Beziehungen zu Vorgesetzten oder Kollegen gemeldet werden.

Jegliche Form von Missbrauch, wie offensichtlich opportunistische Meldungen und/oder solche, die nur zum Schaden des Angezeigten oder anderer Personen gemacht werden, und jede andere Form des missbräuchlichen oder absichtlichen Missbrauchs des Verfahrens, sind ebenfalls disziplinarisch und anderweitig zu ahnden.

Wer empfängt und untersucht die Meldung?

Die Meldung wird vom Personal-Büro (sogenannter Meldungsmanager) empfangen. Nach der Meldung wird eine interne Untersuchung eingeleitet, um die gemeldeten Fakten zu überprüfen.

Es ist daher wichtig, dass die Meldungen so detailliert wie möglich sind und so viele Elemente wie möglich enthalten, um den zuständigen Stellen die erforderlichen Überprüfungen zu ermöglichen.

Nach der Meldung kann der Melder/Whistleblower von demjenigen, der die Meldung übernommen hat, während der internen Untersuchungen über die Plattform kontaktiert werden, um Erläuterungen, Vertiefungen, Dokumente oder anderes anzufordern, immer unter Wahrung der Vertraulichkeit und um eine effektive Verwaltung des Verfahrens zu gewährleisten.

Im Einklang mit den Anforderungen der Vertraulichkeit der internen Untersuchungen und deren Ergebnissen wird der Melder/Whistleblower über den Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden gehalten.

Wie funktioniert die über den angegebenen Link verfügbare IT-Plattform?

Sobald die Software gestartet ist, wird sie Sie auffordern, ein vorgefertigtes Formular auszufüllen, das Angaben zur Art des Fehlverhaltens, zu Zeit und Ort des Vorfalls, zu den beteiligten Personen, zum Grad der Beteiligung und zum direkten oder indirekten Wissen des Meldenden über die Fakten sowie zur möglichen Einbeziehung anderer informierter Personen erfordert.

Es ist auch möglich, digitale Dokumente (Audio, Fotos, Dateien, Screenshots usw.) hochzuladen.

Auch nach dem Absenden der Meldung können Sie über die Plattform weiterhin vertraulich mit dem Meldungsmanager kommunizieren, indem Sie den von der Plattform generierten Code verwenden. Denken Sie daran, diesen Code sicher aufzubewahren, da ohne ihn kein Zugriff mehr möglich ist.

Die auf der Plattform eingegebenen Meldungen und Daten können nicht gelöscht werden, um sicherzustellen, dass Ihre Meldung von niemandem gelöscht oder geändert werden kann: Sie können jederzeit auf die Plattform zugreifen und den Status der Meldung einsehen. Die Plattform verschlüsselt alle vom Meldenden eingegebenen Daten mittels eines sicheren IT-Protokolls (https).

Die Identität und die im Rahmen der Meldung bereitgestellten Daten bleiben somit während der gesamten Dauer der Untersuchungen vertraulich. Durch den Zugriff auf die Plattform erkennen Sie die Datenschutzerklärung gemäß Art. 7 der GDPR (679/2016) an und geben Ihre freie und informierte Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu den in der Datenschutzerklärung dargelegten Zwecken, Methoden und Grenzen.

Für weitere Details zur IT-Plattform oder zu den ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung unter: whistleblowing@endurance.de.

Wird die Vertraulichkeit nach einer Meldung geschützt?

Endurance verpflichtet sich, dass diejenigen, die relevante Meldungen auf der Grundlage vernünftiger Überzeugungen, die auf Fakten basieren, gemacht haben, keiner Art von Vergeltung ausgesetzt sind. Es sind spezifische Schutzmaßnahmen für den Meldenden/Whistleblower vorgesehen, um sicherzustellen, dass er nicht Opfer von Vergeltung, Diskriminierung oder anderen im Zusammenhang mit der Meldung stehenden Benachteiligungen wird.

Diese Garantien bestehen einerseits aus dem Verbot von Vergeltungsmaßnahmen für getätigte Meldungen seitens des Arbeitgebers und andererseits aus der Nichtigkeit der möglicherweise in Verletzung dieses Verbots erlittenen Vergeltungsmaßnahmen. Es wird auch daran erinnert, dass die Richtlinie die Nutzung des von der zuständigen Behörde aktivierten externen Meldungskanals ermöglicht.

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